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   BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65   

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https://dejure.org/1968,5296
BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65 (https://dejure.org/1968,5296)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1968 - V ZR 83/65 (https://dejure.org/1968,5296)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1968 - V ZR 83/65 (https://dejure.org/1968,5296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • WM 1968, 1010
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.01.1967 - V ZR 125/65

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
    Gegen die Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens gemäß § 256 ZPO, zu der das angefochtene Urteil nicht ausdrücklich Stellung nimmt, die jedoch in jedem Rechtszug von Amts wegen zu prüfen ist (Urteil des Senats vom 31. Januar 1967, V ZR 125/65, WM 1967, 303), bestehen keine Bedenken.
  • BGH, 18.11.1960 - V ZR 140/59
    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
    Als nicht bedenkenfrei erweisen sich auf jeden Fall die Erwägungen, mit denen das Oberlandesgericht eine so tiefgreifende Verschiebung im Gleichgewicht der ausgetauschten Leistungen bejaht hat, daß ein Festhalten am ursprünglichen Vertrag für die Beklagten zu einem Überschreiten der Opfergrenze führen würde und mit Recht und Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbaren wäre (unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, HER 1958, 226 = WM 1958, 297, und vom 18. November 1960, V ZR 140/59, NJW 1961, 553 = WM 1961, 212).
  • BGH, 25.03.1959 - V ZR 14/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
    Für einen Ausgleichsanspruch aus § 242 BGB ist kein Raum, wenn die Partner eines Grundstücksveräußerungsvertrages im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewußt die Möglichkeit einer späteren Erschütterung des Äquivalenzverhältnisses in Rechnung gestellt ("spekulativ berücksichtigt") haben und darauf ausgegangen sind, die mit dieser Gefahr für sie beide oder für einen von ihnen verbundenen Gewinnchancen auszunutzen (Urteile des Senats vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 - WM 1959, 665, 666 f, und vom 29. November 1963, V ZR 127/63, LM LAG § 244 Nr. 1 - WM 1964, 18, 20).
  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61

    Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
    Das ist entgegen der Meinung des Berufungsgerichts, das hier erstmals mit einem derartigen Fall befaßt zu sein glaubte, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon wiederholt geschehen (z.B. im Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1962, V ZR 109/61, WM 1963, 288; vgl. im übrigen Rothe, Betrieb 1963, 1527, 1531 und die daselbst in Fußn. 57 und 58 angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
    Als nicht bedenkenfrei erweisen sich auf jeden Fall die Erwägungen, mit denen das Oberlandesgericht eine so tiefgreifende Verschiebung im Gleichgewicht der ausgetauschten Leistungen bejaht hat, daß ein Festhalten am ursprünglichen Vertrag für die Beklagten zu einem Überschreiten der Opfergrenze führen würde und mit Recht und Gerechtigkeit nicht mehr zu vereinbaren wäre (unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, HER 1958, 226 = WM 1958, 297, und vom 18. November 1960, V ZR 140/59, NJW 1961, 553 = WM 1961, 212).
  • BGH, 29.11.1963 - V ZR 127/63
    Auszug aus BGH, 28.06.1968 - V ZR 83/65
    Für einen Ausgleichsanspruch aus § 242 BGB ist kein Raum, wenn die Partner eines Grundstücksveräußerungsvertrages im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewußt die Möglichkeit einer späteren Erschütterung des Äquivalenzverhältnisses in Rechnung gestellt ("spekulativ berücksichtigt") haben und darauf ausgegangen sind, die mit dieser Gefahr für sie beide oder für einen von ihnen verbundenen Gewinnchancen auszunutzen (Urteile des Senats vom 25. März 1959, V ZR 14/58, LM LAG § 199 Nr. 2 - WM 1959, 665, 666 f, und vom 29. November 1963, V ZR 127/63, LM LAG § 244 Nr. 1 - WM 1964, 18, 20).
  • BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89

    Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Risiko des Wegfalls bewußt in Kauf genommen worden ist (Senatsurt. v. 28. Juni 1968, V ZR 83/65, WM 1968, 1010, 1011; v. 23. April 1976, V ZR 167/74, WM 1976, 1034; BGH, Urt. v. 25. September 1986, II ZR 272/85, BGHR BGB § 242 - Geschäftsgrundlage 1).
  • OLG Hamm, 16.12.2011 - 19 U 154/10

    Auslegung einer Anpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag

    Gemäß der oben dargelegten Auslegung ist nämlich davon auszugehen, dass nach dem Vertrag im Hinblick auf die Voraussehbarkeit der Veränderungen gerade kein Risiko übernommen worden ist (vgl. BGH NJW 1991, 830 (831); WM 1968, 1010).
  • BGH, 23.06.1971 - V ZR 16/69

    Anspruch auf Hauptentschädigung wegen Kriegssachschäden - Anforderungen an den

    Von einem solchen spricht man, wenn die Partner eines Grundstücksveräußerungsvertrages im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewußt die Möglichkeit einer späteren Erschütterung des Äquivalenzverhältnisses in Rechnung gestellt ("spekulativ berücksichtigt") haben und darauf ausgegangen sind, die mit dieser Gefahr für sie beide oder für einen von ihnen verbundene Gewinnchance auszunutzen; nehmen die Dinge dann einen unvorhergesehenen Verlauf, so darf derjenige, zu dessen Nachteil sie sich entwickelt haben, nicht unter Hinweis auf Treu und Glauben von seinem Vertragspartner eine Korrektur der getroffenen Vereinbarungen, insbesondere etwa die Nichtgeltendmachung vertraglich eingeräumter Rechte verlangen (Urteil des Senats vom 28. Juni 1968, V ZR 83/65, WM 1968, 1010, 1011 mit Nachweisen).
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